|
Der Thunersee kann von LIBERTY BELLE nicht mehr befahren werden
Die Auflagen zur Bekämpfung der Verbreitung der Quaggamuschel, welche ab 7.August 2024 gelten, verunmöglichen spontane Ausfahrten in den Gewässer der Kantonen Luzern, Obwalden, Nidwalden, Uri, Zug, Schwyz und Bern für Wanderboote. Auch angemeldete Fahrten sind aufgrund der hohen Kosten absolut unrealistisch.
Diese Auflagen machen für Boote welche die ganze Saison im Wasser sind sicherlich Sinn. Aber dass davon auch Boote wie die LIBERTY BELLE, welche das ganze Jahr in einer Halle am trockenen und nur ein paar Stunden im Wasser sind und ohnehin nach jedem Gebrauch gereinigt werden, betroffen sind, ist für uns absolut unverständlich!
|

|